Modellflug-IG-Stadtilm
1. Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf Aufnahme erfolgt schriftlich an eines der beiden Gründungsmitglieder. Bei jugendlichen Bewerbern unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
2. Rechte und Pflichten
Die Mitglieder haben die in der Beitragsordnung festgelegten Aufnahmegebühren, Beiträge und sonstigen Leistungen zu erbringen.
Sie haben das Recht, den Flugplatz für Flugzwecke gemäß der Platzordnung zu nutzen.
3. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Austritt
Dieser ist einem der Gründungsmitglieder schriftlich mitzuteilen. Er ist zum Ende eines Quartals zulässig.
b) Ausschluss
Über den Ausschluss entscheiden die Gründungsmitglieder.
Gründe für einen Ausschluss sind Verstöße gegen:
Platzordnung
Satzung
Beitragsordnung
c) Todesfall
4. Gründungsmitglieder der IG
Pächter des Grundstückes: Andreas Ulbrich
Kassenwart: Heinz-Peter Beier
Diese Sportfreunde üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
5. Investitionen
Für in die IG eingebrachten Geldleistungen besteht keine Rückzahlungspflicht bei Austritt oder anderen Gegebenheiten.