Platzordnung

Modellflug-IG-Stadtilm

1) Eigentum und Verwendung:

Der Modellflugplatz befindet sich im Eigentum der Modellflug-IG-Stadtilm. Der Flugplatz dient nur den Mitgliedern und ihren Gästen zur Ausübung ihres Modellflugsports. Eine andere Verwendung bedarf jedenfalls der Genehmigung des Vorstandes.

2) Rechte und Pflichten:

Jeder Modellflieger der Interessengemeinschaft, der den Pflichten gegenüber der IG nachgekommen ist, hat das Recht, das Fluggelände jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Er hat dabei die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und nachfolgende Regeln genauestens zu beachten.

3) Haftpflicht:

Jeder Modellflieger muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung aufweisen. Er haftet bei Schäden gegenüber Dritten selbst. Die bestehende Haftpflichtversicherung muss durch ein Mitglied der Interessengemeinschaft geprüft werden.   

4) Verhinderung von Unfällen:

Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Dazu gehört, dass die Flugpiste während des Flugbetriebes unbedingt von Zuschauern frei bleiben muss. Den Zuschauern ist es grundsätzlich verboten, während des Flugbetriebes die Start- und Landebahn zu betreten.
Wenn Zuschauer die Anweisung der Modellflieger nicht befolgen, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen.

11) Reinlichkeit:

Auf dem Flugplatz und in unmittelbarer Umgebung ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Jeder Benutzer des Platzes ist dafür verantwortlich, dass der Platz während des Aufenthaltes und nach Beendigung des Fliegens im sauberen Zustand verlassen wird.

12) Gastflieger

Nichtmitglieder dürfen den Platz nur im Beisein eines Mitgliedes der Interessengemeinschaft Modellflug Stadtilm benutzen! Dabei gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für Mitglieder. Der Gebührensatz für Nichtmitglieder beträgt drei Euro pro Tag.

13) Befolgung von Anweisungen:

Jeder Modellflieger, der die Platzordnung missachtet oder sich unsportlich benimmt, wird zur Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Mitglieder der Interessengemeinschaft Modellflug Stadtilm ist unbedingt Folge zu leisten.

14) Konsequenz bei Nichteinhaltung der Platzordnung:

1.) Verwarnung

2.) Verbot der Benutzung des Fluggeländes für eine bestimmte Zeit

3) Antrag auf Verbot für die Nutzung des Flugplatzes der IG Modellflug Stadtilm.

 5) Parkplätze:

Zum Parken sind ausschließlich die Parkflächen der Interessengemeinschaft zu verwenden.

6) Aufstellen der Modelle:

Aus Sicherheitsgründen sollen Modelle vorwiegend auf dem Vorbereitungsraum hinter dem Sicherheitsnetz aufgestellt werden. Dadurch wird verhindert, dass Zuschauer in die Nähe der Piste oder gar darauf gelangen.

7) Art der Modelle:

Es dürfen ausschließlich nur Elektroflugmodelle mit einem Gesamtgewicht bis 5 Kg geflogen werden. Modelle mit Verbrennermotor sind auf diesem Flugplatz gesetzlich verboten.

7) Pistenordnung:

Auf der Piste dürfen sich nur der Pilot und sein Helfer bzw. beim Flug mehrerer Modelle die Piloten und deren Helfer aufhalten. Die Start- und Landebahn ist nach erfolgten Starts bzw. Landungen wieder rasch zu räumen. Zuschauern ist der Aufenthalt auf der Piste unter allen Umständen zu verwehren.

8) Einhaltung des Flugraumes:

Das Überfliegen des Flugsperrbereiches (Zuschauerraum, Ortschaft, Parkplätzen etc. – gemäß Aushang), und andere gefährliche Flugmanöver sind grundsätzlich zu unterlassen. Jeder Pilot hat seine Flugroute so zu wählen, dass keine Personen durch das Überfliegen gefährdet werden. Während landwirtschaftlicher Tätigkeit auf den angrenzenden Feldern ist der Flugbetrieb einzustellen.  Die maximale gesetzliche  Flughöhe für Modellflug beträgt 300 m. Bei Annäherung eines Einsatzhubschraubers –Rettung, Polizei, Militär- an den Modellflugplatz ist sofort zu landen, da diese berechtigt sind, unter 150m zu fliegen.

9) Flugzeiten:

Wochentags 08:00-20:00 Uhr, Sonn- und Feiertags 09:00–20:00 Uhr; längstens jedoch bis Sonnenuntergang.

10) Zufahrtswege:

Zur Schonung der Zufahrtswege ist die Geschwindigkeit von 20km/h einzuhalten.

Die Modellflug Interessengemeinschaft Stadtilm